Arbeitssicherheit

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Ihren Betrieb dabei, gesetzliche Pflichten zu erfüllen, Unfälle zu vermeiden und eine nachhaltige Sicherheitskultur aufzubauen.

Ihr gesetzlicher Auftrag — unsere Kompetenz

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichten jeden Arbeitgeber, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Die Folgen mangelnder Arbeitssicherheit sind gravierend: von Bußgeldern und Haftung über Betriebsunterbrechungen bis hin zu schwerwiegenden Unfällen.

AS Consulting übernimmt die externe Betreuung Ihres Betriebs als zertifizierte Sicherheitsfachkraft — praxisnah, rechtssicher und ohne Aufwand für Ihre internen Ressourcen.

Rechtliche Grundlagen

ASiG, ArbSchG §5, DGUV Vorschrift 2, BetrSichV, GefStoffV

Sicherheitsfachkraft bei der Betriebsbegehung

Unser Leistungsumfang

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Beliebt

Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG) als externer Dienstleister — flexibel, rechtssicher und ohne Fixkosten eines Angestellten.

Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)

Systematische Erfassung aller Gefahren an Ihren Arbeitsplätzen, Bewertung der Risiken und Dokumentation der erforderlichen Schutzmaßnahmen — Grundlage jeder rechtskonformen Sicherheitsorganisation.

Regelmäßige Begehungen

Turnusmäßige Begehungen Ihrer Betriebsstätten mit Fotodokumentation, Mängelprotokoll und Maßnahmenverfolgung. So bleiben Gefahrenpotenziale erkannt und beseitigt.

Unfalluntersuchung & -auswertung

Systematische Ursachenanalyse nach Arbeitsunfällen, Dokumentation für Berufsgenossenschaft und Behörden sowie Entwicklung wirksamer Präventionsmaßnahmen.

Arbeitsplatzmessungen

Messung von Lärm, Beleuchtung, Klima und weiteren Umgebungsfaktoren. Die Ergebnisse bilden die Basis für ergonomische Verbesserungen und gesundheitlichen Schutz Ihrer Mitarbeiter.

Dokumentation & Betriebsanweisungen

Erstellung und Pflege aller sicherheitsrelevanten Dokumente: Betriebsanweisungen, Gefahrstoffkataster, Evakuierungspläne, Sicherheitsdatenblätter und Sicherheitshandbücher.

PSA-Auswahl & -Management

Beratung bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung, Unterstützung bei der Beschaffung und Einweisung der Mitarbeiter in die korrekte Verwendung.

Behördenkoordination

Unterstützung bei Kontakten zu Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Ämtern. Wir begleiten Sie bei Begehungen und klären Anfragen rechtssicher.

Häufige Fragen zur Arbeitssicherheit

Welche Unternehmen sind zur Bestellung einer Sicherheitsfachkraft verpflichtet?

Grundsätzlich alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen — unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Die Einsatzzeiten richten sich nach DGUV Vorschrift 2.

Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Sicherheitsfachkraft?

Eine interne Sicherheitsfachkraft ist Ihr Mitarbeiter, der entsprechend ausgebildet wurde. Die externe Variante durch AS Consulting ist oft kostengünstiger, da Sie nur für tatsächliche Einsatzstunden zahlen und keine Ausbildungskosten entstehen.

Wie wird die Einsatzzeit der Sicherheitsfachkraft berechnet?

Die Mindesteinsatzzeit richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 und hängt von Ihrer Betriebsgröße und Branche (Risikogruppe) ab. Wir berechnen den genauen Bedarf in einem kostenlosen Erstgespräch.

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