Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz schützt Leben und Betrieb. Als externer Brandschutzbeauftragter sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen jederzeit brand- und behördensicher aufgestellt ist.
Brandschutz, der wirkt — nicht nur auf dem Papier
Brandschutz ist mehr als Feuerlöscher und Fluchtschilder. Ein wirksames Brandschutzkonzept umfasst organisatorische, bauliche und technische Maßnahmen — und vor allem eine gut trainierte Belegschaft.
AS Consulting ist VBBD-Mitglied (Verband der Brandschutzbeauftragten Deutschlands) und betreut Unternehmen unterschiedlichster Branchen bei allen Aspekten des vorbeugenden Brandschutzes.
Relevante Normen & Gesetze
DIN 14096, ASR A1.3, DIN ISO 23601, DGUV Information 205-023, ArbStättV
Unser Leistungsumfang im Brandschutz
Brandschutzbeauftragter (BSB)
BeliebtWir übernehmen die Funktion des Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003 — mit Organisation, Überwachung und Dokumentation aller vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen.
Fachplanung Brandschutz
Erstellung von Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen für Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen und Bestandsgebäude — normkonform, behördenabgestimmt und praxistauglich umgesetzt.
Fachbauleitung Brandschutz
Technische Überwachung der Ausführung brandschutztechnischer Maßnahmen auf der Baustelle. Wir stellen sicher, dass Planung und Ausführung übereinstimmen und dokumentieren lückenlos.
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Erstellung aller drei Teile der Brandschutzordnung: Teil A (Aushang für alle), Teil B (für Beschäftigte) und Teil C (für Brandschutzhelfer und -beauftragte).
Begehungen mit Fotodokumentation
Regelmäßige Kontrolle von Fluchtwegen, Löschmitteln, Brandabschnitten und technischen Brandschutzeinrichtungen — mit lückenloser Fotodokumentation und Mängelprotokoll.
Koordination mit Feuerwehr
Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr, gemeinsame Begehungen, Erstellung von Feuerwehrlaufkarten und Notfallplänen sowie Planung von Rettungswegen.
Vorbereitung auf Brandschutzprüfungen
Gezielte Vorbereitung auf behördliche Brandschutzprüfungen und Überprüfungen durch Sachverständige. Wir stellen die Konformität sicher, bevor die Behörde kommt.
Überbrückungsmaßnahmen
Planung und Dokumentation von temporären Sicherheitsmaßnahmen bei Ausfällen brandschutztechnischer Anlagen — rechtssicher und vollständig dokumentiert.
Flucht- und Rettungspläne
Überprüfung, Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß ASR A1.3 und DIN ISO 23601. Aktuell, verständlich und normenkonform.
Brandschutzhelfer-Schulungen
Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer gemäß DGUV Information 205-023 mit theoretischer Unterweisung und praktischer Löschübung.
Häufige Fragen zum Brandschutz
Bin ich verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen?
Die Pflicht hängt von Betriebsgröße, Nutzungsart und länderspezifischen Vorschriften ab (Bauordnungsrecht, Sonderbauvorschriften). In vielen Fällen ist die Bestellung gesetzlich oder versicherungsrechtlich gefordert. Wir klären Ihre Pflichten im kostenlosen Erstgespräch.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragtem und Brandschutzhelfer?
Der Brandschutzbeauftragte ist fachkundig ausgebildet (mind. 64 UE) und trägt die organisatorische Verantwortung für alle Brandschutzmaßnahmen. Brandschutzhelfer (5 % der Belegschaft) sind Ersthelfer bei Feuer und Evakuierung — mit 4-stündiger Grundausbildung.
Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?
Bei jeder wesentlichen Änderung der baulichen Anlage, der Nutzung oder der Belegschaft. Empfehlenswert ist eine Überprüfung alle 2 Jahre. AS Consulting überwacht die Aktualität im Rahmen der laufenden Betreuung.
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